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Genehmigungsverfahren für den Betrieb von Windkraftanlagen in der Türkei.

Gesetze & Verordnungen zum türkischen Energiemarkt ( in türkisch)

Erneuerbare Energien 2011- Neue gesetzliche Regelungen in der Türkei

 

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Energierecht Türkei - Erneuerbare Energien

Nachfolgend stellen wir einige Informationen zum türkischen Energierecht dar. 

 

Lizenzfreie Stromerzeugungsanlagen bis 500 kW

Am 03.12.2010 ist in der Türkei die langersehnte neue „Durchführungsverordnung zur Lizenzfreien Stromerzeugung im Elektrizitätsmarkt“ (Elektrik Piyasasında Lisanssız Elektrik Üretimine İlişkin Yönetmelik) in Kraft getreten. Nach dieser Verordnung können sowohl juristische Personen als auch Privatpersonen für den Eigenverbrauch lizenzfrei Strom erzeugen und den überschüssigen Strom an die Stromunternehmen verkaufen. 

Die neue Verordnung sieht in § 14 Abs.8 für aus inländischen Komponenten zusammengesetzte Produktionsanlagen  eine besondere Subventionierung vor. Sofern die Produktionsanlage aus inländischen Zubehörteilen  (mindestens  75%)  zusammengebaut ist, wird der überschüssig erzeugte Strom zu einem höheren Strompreis abgenommen. Der Anlagenbetreiber kann den nicht verbrauchten Strom  statt zum Privatkundentarif zum wesentlich höheren Großhandelspreis verkaufen und hierdurch die Anlageninvestitionen wesentlich schneller amortisieren.

Durch die vorgesehene Subventionierung will die Regierung die Auslandprodukte durch Inlandsprodukte substituieren und  die Nachfrage nach türkischen Produkten steigern und hierdurch die Produktivität der türkischen Unternehmen auf dem Sektor der erneuerbaren Energien  fördern. Dies soll nicht nur der türkischen Wirtschaft zur Gute kommen sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Türkei sichern.

Die neue Verordnung wird in absehbarer Zeit die Nachfrage und Investitionen in Kleinanlagen bis 500 kW erheblich steigern, da viele kleine und mittelständische Unternehmen dazu übergehen werden, den Strom aus der Eigenproduktion zu beziehen. Aber auch für viele Privathaushalte lohnt sich der Einstig in Eigenproduktion zumal die Investitionskosten für Kleinanlagen überschaubar sind. Der stetig steigende Strompreis dürfte ein weiteres Argument für die Eigenstromerzeugung sein.

 

Das neue türkische Gesetz zur Erneuerbaren Energien (Gesetz Nr.: 6094)

Das neue türkische EE-Gesetz ist am 08.01.2010 in Kraft getreten.


Die neuen Abnahmevergütungen lauten:


• Wasserkraftwerk 7,3 Dollar/Cent
• Windkraft 7,3 Dollar/Cent
• Geothermal 10.5 Dollar/Cent
• Biomasse 13,3 Dollar/Cent
• Sonnenenergie 13,3 Dollar/Cent


Neben diesen garantierten Abnahmevergütungen sieht das neue Gesetz für die im Inland hergestellten Anlagen (komplett oder wesentliche Teile) weitere „Bonuszahlungen“ zwischen 0,4 – 3,5 Dollar/Cent für die ersten 5 Jahre ab Betriebsbeginn vor.

Detaillierte Informationen zum türkischen Energiemarkt (Erneuerbare Energien) sowie zum türkischen Energierecht mit den neuen gesetzlichen Regelungen 2011

Gesetzestext: Erneuerbare Energien Gesetz (in türkisch)

 



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