Sprache wählen:

Türkçe  Deutsch  

 


Themen:
Abmahnung ElektroG
Abmahnung im Internet
Internet-Abzocke
 

 

 

 

Abmahnungen im Internet

 

Ist Ihr Onlineshop abmahnsicher?

Die Anzahl der Abmahnungen im Internet gegen Onlineshops hat in den letzten Jahren enorm zugenommen.

Nachfolgend werden die meisten Abmahngründe dargestellt.  

Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Dass Sie als gewerblicher Anbieter von Waren die Verbraucher über Ihr Widerrufsrecht belehren müssen wissen Sie bereits. Wissen Sie auch wie die Widerrufsbelehrung formuliert sein muss?

„Klar“,  denken Sie sich. Schließlich haben Sie hierfür das amtliche Muster (wie in der Musterbelehrung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV) benutzt und formuliert:

 

„Die Frist beginnt frühestens  mit Erhalt dieser Belehrung.“

 

Mit dieser Formulierung stehen Sie jedoch auf der Abmahnliste vieler Rechtsanwälte. 

Denn das KG Berlin (Beschl. V. 05.12.2006, Az. 5 W 295/06) und das OLG Hamm (Beschl. v. 15.03.2007, Az. 4 W 1/07) sehen diese Widerrufsbelehrung als ungenügend und stufen sie als wettbewerbswidrig ein.

In derartigen Widerrufsbelehrungen fehle der Hinweis, dass die fristauslösende Belehrung des Käufers über sein Widerrufsrecht erst mit einer Belehrung in Textform erfolgen kann.  Insofern muss in der Belehrung klargestellt werden, dass die Frist erst nach Erhalt der Belehrung in Textform beginnen wird. Daher sollten die Widerrufsbelehrungen beispielsweise wie folgt formuliert werden:

 

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform.“

 

 

 

 

 

 

 



Rechtsanwaltskanzlei
 

 

www.hukuk24.com

 

Home
Rechtsanwälte
Links
Forum
E-Mail
Impressum
Kanzleibroschüre


 

     

Engelbosteler Damm 7
30167 Hannover
 
Tel: 0511 - 76 11 779

Fax: 0511 - 76 11 780

 
Internet: hukuk24
Mail: hukuk24